Sachverständige in der Mediation

"Zusätzlich zur sachlichen Kompetenz sind Sachverständige in besonderer Weise dazu ausgebildet und dazu verpflichtet, gegenüber Streitparteien, auch gegenüber ihren Auftraggebern – unparteiisch und sachlich, unbefangen und unabhängig zu bleiben. Der Sachverständige ist nicht dazu da, zu beißen wenn der Auftraggeber bellt. Der Sachverständige darf keine Gutachten in Sachen erstatten, an deren Ergebnis er materiell beteiligt ist. Im Gegenteil: er muss sogar so unabhängig sein, seinen Auftraggeber gegebenenfalls zu mäßigen.

Die vom BGH neuerdings geforderte Berücksichtigung von Privatgutachten im Gerichtsverfahren wäre sinnlos, wenn Privatgutachten die Sachverhalte parteilich filtern würden. Sachverständige sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, wie Pfarrer, Therapeuten, Ärzte und Rechtsanwälte. Sachverständige werden nach Stunden bezahlt, egal ob sie Gutachter, Schiedsrichter oder Mediator sind. Nach diesen Kriterien ist der Sachverständige nicht weniger zur Mediation geeignet als andere Berufe."


Sebastian Sage in einem Vortrag von 06.12.2012