Bevor Sie in einen Streit vor das Gericht ziehen wollen, und erst recht, wenn Sie sich dort schon befinden:
Sie sind immer gut beraten, zuerst einen versierten Sachverständigen zu konsultieren.
Warum? Weil erst durch eine fachliche erste Einschätzung heraus erkennbar wird, ob die Sachverhalte überhaupt einen Gang zum Rechtsanwalt sinnvoll sind.
Grundsätzlich aber steht die Frage im Raum:
"Welchen Zweck und Nutzen soll das Gutachten haben? "
Um das abwägen zu können, wird es erforderlich sein:
1.) ... im Vorfeld die strittigen Sachverhalte zu hinterfragen und prüfen, auch um die Komplexität zu überschauen,
2.) ... zu überdenken, warum und wozu das Gutachten eingesetzt werden soll,
3.) ... die fachlichen Aspekte herauszufiltern,
4.) ... zu überlegen, ob, wie und wann die "Gegenseite" einbezogen wird,
5.) ... einen Ortstermin mit Inaugenscheinnahme und möglichst mit der "Gegenseite" vorzunehmen.
Selbstverständlich sollten Sie ernsthaft erwägen, Ihre Auseinandersetzung oder einen Streit außergerichtlich beizulegen, z.B. durch eine Mediation oder durch ein Schiedsgutachten. Gerne stehen ich Ihnen dafür zur Verfügung.
Mitunter ergeben sich Fragestellungen, die mit Rechtsfragen verknüpft sind. Dann liegt es nahe, noch einen versierten Rechtsanwalt hinzuziehen.