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Typische Rechtsfragen

Es soll nicht an Beispielen für Rechtsfragen fehlen, in die Sachverständige hineinzuschlittern drohen, weil sie oft in engem Zusammenhang mit Fachfragen Vorkommen. Sie werden dem Fachmann, der gerade zur Stelle ist, mitgestellt, ganz ohne zu bedenken, dass es zur Lösung der Rechtsfragen eines weiteren Experten bedarf, der in aller Regel nicht zugleich zur Stelle ist.

„Wenn Sie zum Ergebnis kommen, dass dies ein Mangel ist, muss dann der betroffene Handwerker diesen Mangel kostenlos beseitigen?“

„Stimmt es, dass ich bis zur Beseitigung des Mangels die Rechnung für die heute begutachtete Leistung nicht bezahlen muss?“

„In welcher Höhe darf ich einen Abzug vornehmen, wenn der Handwerker sich weigert, den Mangel zu beseitigen?“

„Darf ich anstelle der Nachbesserung gleich Minderung der Vergütung geltend machen?“

„Wieviel Miete darf ich für die heute von Ihnen festgestellte Undichtigkeit der Fenster in meiner Wohnung abziehen?“

„Darf ich einen neuen Unternehmer, zu dem ich Vertrauen habe, mit der Beseitigung des von Ihnen festgestellten Mangels beauftragen, selbstverständlich
auf Kosten des mangelhaft arbeitenden Unternehmers?“

„Darf der Handwerker aus dem X-Handwerk diese Arbeiten aus dem Y-Handwerk ausführen, und in welcher Höhe ist die Arbeit im nichtberechtigten Handwerk mit einem Abzug zu versehen?“

„Es stimmt doch, dass ich beim Pauschalpreis nicht noch zusätzlich Mehrwertsteuer zu bezahlen habe?“

„Muss ich die Rechnung eines nicht in die Handwerksrolle eingetragenen Handwerkers bezahlen, obwohl es sich hier um unberechtigte
Handwerksausübung handelt?“

„Kann ich den mit meinem Handwerker laufenden Vertrag wegen der von Ihnen begutachteten Mängel kündigen?“

„In welchem Maße darf mein Handwerker einen verbindlichen Kostenvoranschlag überschreiten und was gilt nach Überschreitung dieses Maßes?“
"Nach Ablauf welcher Frist, gerechnet ab wann, ist die Forderung aus einer Handwerkerrechnung so verjährt, dass ich nicht mehr zu bezahlen brauche?“


aus: Der Sachverständige des Handwerks. Ein Handbuch für die Praxis" von Reinhold Haas (Hrsg.) und Andreas Frost (Autor), Gentner Verlag, Stuttgart, 2009, 6. Auflage)

Was ein Sachverständiger mit dem Ergebnis eines Privatgutachtens auch grundsätzlich nicht erfüllen kann, sind Absichten wie die folgenden unterstützen:

„Ich will gegen meinen Nachbarn vorgehen"

„Ich kämpfe gegen eine schon abgelaufene Verjährungsfrist!"

„Ich möchte meine Petiton untermauern!"

„Ich will in einem anhängigen Prozeß endlich eine deutliche Wende herbeiführen!"

„Ich möchte ein schon vorliegendes „negatives" Gutachten entkräften!"

„Ich will meinem Widersacher die Zähne zeigen!"

„Ich brauche fundiertes Material für eine Pressekampagne gegen einen Hersteller!"

„Ich will Gegenstimmen zum Verstummen bringen!"

„Ich will einen längst abgeschlossenen Rechtsfall wieder aus der Versenkung herausholen und zu meinen Gunsten abschließen!"

„Ich möchte das Gutachten einem Brief an den Bundespräsidenten beifügen!"


aus: "Der Sachverständige des Handwerks", von Reinhold Haas, Berlin, 5. Auflage, 2001