Mediation als Win-Win-Situation aller Beteiligten

Wenn zwei sich streiten, kann ein Dritter vermitteln. Ein Mediator im Handwerk hilft, einen Streit, z.B. über fachgerechte Ausführung einer Handwerksarbeit zu entschärfen und gemeinsam eine tragfähige Lösung zu finden - und zwar bevor Anwälte und Gerichte eingeschaltet werden. Denn Mediation setzt auf Freiwilligkeit und die Eigenverantwortung der Kontrahenten, ein für beide Seiten akzeptables Ergebnis zu erzielen.

Mediation ist also ein Instrument der außergerichtlichen Konfliktregelung. Die Konfliktparteien wollen mit Unterstützung einer dritten allparteilichen Person zu einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Die Parteien entscheiden dann freiwillig und autonom über die Inhalte und Ergebnisse des Verfahrens. Der Mediator trifft keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich.

Sollte nach einem Mediationsverfahren eine Partei ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, so sind die aus dem Vertrag resultierenden Ansprüche der anderen Partei (notfalls) gerichtlich durchzusetzen. Das Mediationsverfahren ist demnach zwar ein außergerichtliches Verfahren, aber nicht komplett ohne Rechtswirkung für die Beteiligten. Für das Mediationsverfahren müssen die Medianten keinen Anwalt einschalten. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Sollten sie es aber wollen, so können sie Anwälte (als Berater) hinzuziehen. Der Beruf des Mediators ist übrigens nicht geschützt und es gibt keine feste Ausbildung.