Gutachterliche Stellungnahme

Eine "Gutachterliche Stellungnahme" entspricht im Aufbau überwiegend einem Sachverständigengutachten. Auch hier ist die persönliche Inaugenscheinnahme in aller Regel unverzichtbar. Warum ist dann aber eine solche "Kurzform" eines privaten Gutachtens manchmal sinnvoll?

Die Erstattung eines größeren Gutachtens kann mit umfangreichen Untersuchungen verbunden sein, z.B. Bauteilöffnungen, Laboruntersuchungen, etc.. Da ohne solche Untersuchungen ein seriöses Gutachten oftmals nicht erstellbar ist, sollte vor Durchführung kostenintensiver Untersuchungen der aktuelle Sachstand im Rahmen einer gutachterlichen Stellungnahme zusammengefasst werden. Damit erhält der Auftraggeber eine Entscheidungshilfe, um die weitere Vorgehensweise mit anderen, z.B. Eigentümergemeinschaft, Verkäufer, Fachfirma, usw. abzustimmen und gegebenenfalls dann erst den Gutachter mit weiteren Maßnahmen beauftragen, z.B. mit einem umfangreichen Sachverständigengutachten.