Allgemein anerkannte Regeln der Technik

Als "allgemein anerkannte Regeln der Technik" (=aaRdT) wird bezeichnet, was nach wissenschaftlichen Erkenntnissen als "richtig" erachtet wird und worüber es keinen Expertenstreit mehr gibt. Diese aaRdT müssen sich in der Praxis "bewährt" haben, denn es gilt auch, dass nicht nur das "Lehrbuch", sondern auch die "Kelle" zählt.

Grundsätzlich gilt: Die aaRdT erleichtern zwar einen "Beweis" im Gutachten, aber eine erbrachte Leistung kann auch ohne Anwendung der aaRdT "mangelfrei" sein, denn die "Gebrauchstauglichkeit" kann auch ohne aaRdT erreicht werden, wenn die zuvor zugesicherten Eigenschaften vorhanden sind.