Sachkundeprüfung

Um sich im Maler- und Lackiererhandwerk selbstständig machen zu können, muss eine bestandene Meisterprüfung nachgewiesen werden und eine entsprechende Eintragung in die Handwerksrolle erfolgen.

In besonderen Ausnahmefällen kann aber statt einer Meisterprüfung oder einer vergleichbaren Qualifikation, eine Ausnahmebewilligung bei der Handwerkskammer beantragt werden. Über solch einen Antrag entscheidet die Handwerkskammer und wird im Vorfeld eine Sachkundeüberprüfung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen fordern.

Informationen dazu gibt es auch auf den Internet-Seiten Ihrer Handwerkskammer. Dort finden Sie neben Merkblättern auch die Antragsformulare.

Wer für Sie als geeigneter Prüfer in Frage kommt, erfragen Sie im Bedarfsfall bitte bei der für Ihre Angelegenheit zuständigen Handwerkskammer.

Voraussetzung für eine Sachkundeprüfung ist immer ein privater Gutachtenauftrag, der zwischen dem Antragsteller und dem prüfendem Sachverständigen abgeschlossen wird.
Die Kosten für eine Sachkundeprüfung sind vom Antragsteller zu tragen.