Warum eignen sich vereidigte Sachverständige auch als Mediatoren?

Angehörige vieler Gruppen und Berufe machen erfolgreich Mediation: Pfarrer, Psychologen, Schüler, Rechtsanwälte, alle Sozialberufe. Professionelle Mediation steht neben der Streitschlichtung durch Laien in der Schule und im Sport. Wenn Angehörige so vieler Berufe Mediatoren sind, warum sollten dann ausgerechnet auch vereidigte Sachverständige Mediatoren sein?

1.) Weil zusätzlich zur sachlichen Kompetenz vereidigte Sachverständige in besonderer Weise dazu ausgebildet und verpflichtet sind, gegenüber Streitparteien - auch gegenüber ihren Auftraggebern - unparteiisch und sachlich, unbefangen und unabhängig zu bleiben.

2.) Der Sachverständige darf keine Gutachten in Sachen erstatten, an deren Ergebnis er materiell beteiligt ist. Im Gegenteil: er muss unabhängig genug sein, seinen Auftraggeber gegebenenfalls zu mäßigen. Das ist ein nicht unerheblicher Aspekt, weil ansonsten ein Mediationsergebnis bezüglich einer handwerklichen Leistung davon beeinflusst werden könnte, dass der Sachverständige anschließend selbst handwerklich-unternehmerisch tätig wird.

3.) Die vom Bundesgerichtshof neuerdings geforderte Berücksichtigung von Privatgutachten im Gerichtsverfahren wäre sinnlos, wenn Privatgutachten die Sachverhalte parteilich filtern würden.

4.) Sachverständige sind zur Verschwiegenheit verpflichtet wie Pfarrer, Therapeuten, Ärzte und Rechtsanwälte!

5.) Sachverständige werden üblicherweise nach Stunden bezahlt, egal ob sie Gutachter, Schiedsrichter oder Mediator sind.